Einlagensicherung

In Zeiten von Immobilienkrisen, Abschreibungen in Milliardenhöhe bei großen Bankhäusern und wirtschaftlich bedingten Fusionen fragen sich die Bankkunden natürlich verstärkt, wie sicher ist mein Geld überhaupt angelegt?

Hierfür gibt es die Einlagensicherung welche in allen Ländern weltweit unterschiedlich geregelt ist. Mit den deutschen Sicherungseinrichtungen kann dabei jedoch kein anderes Land mithalten. Hier geht die freiwillige Einlagensicherung deutscher Kreditinstitute um einiges �ber die nach EU-Recht vorgeschriebene Grundsicherung (100% Absicherung bis zu einem Betrag von 20.000 Euro) weit hinaus.

Grundsätzlich dient die Einlagensicherung dem Anlegerschutz im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstituts. Dies bedeutet, dass die angelegten Kundengelder auch in diesen Fällen in der entsprechenden Höhe abgesichert sind und an die Kunden ausgezahlt werden. Zu ber�cksichtigen ist jedoch, dass die Einlagensicherungseinrichtungen nicht für alle Geldanlagen gleich gelten.

Unter den Schutz der Einlgensicherung fallen folgende Anlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Sellen:

Nicht eingeschlossen von der Einlagensicherung sind:

Als Grundsicherung gilt die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken GmbH, welche die durch die EG-Richtlinie vorgegebene Grundanbsicherung grantiert. Dieser müssen alle Bankinstitute angehören, welche in Deutschland als Kreditinstitut zugelassen sind.

Doch auch bei der hohen Einlagensicherung in Deutschland gibt es Unterschiede, da jede Gruppe der deutschen Kreditinstitute ihre eigenen freiwilligen Sicherungseinrichtungen hat.

So gibt es den Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken, durch welchen die Kundengelder der Privatbanken bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Kreditinstituts jeweils zu 100 Prozent abgesichert sind. Durch die 12 regionalen Stützungsfonds und die Gewährträgerhaftung des Bundes und der Länder sind die Gelder der Sparkassen-Kunden zu 100% abgesichert. Für die Absicherung der Gelder bei den Genossenschaftsbanken gibt es Garantiefonds und einen Garantiebund wodurch ebenfalls eine 100 %ige Sicherung der Kundengelder gegeben ist.

Für ausländische Banken, welche in einem anderen Staat eine Zweigniederlassung unterhalten gelten die Sicherungsbedingungen des Landes, in dem die Bank Ihrem Hauptsitz hat. Dies führt dazu, dass Banken, welche Ihren Hauptsitz nicht in Deutschland haben oft eine geringere Einlagensicherung bieten als deutsche Banken - meist beschränkt sich diese auf die Mindesthaftung entsprechend der EG-Richtlinie und somit 20.000 Euro welche zu 100% abgesichert sind. Eine Ausnahme unter den eurpäischen Banken bieten unter anderem niederländische Banken. Hier wurde die Mindestsicherung von Kundengeldern auf 100.000 Euro erhöht. Bis zu diesem Betrag sind Geldanlagen bei Banken mit Hauptsitz in den Niederlanden zu 100 % abgesichert.