Einlagensicherung – Wo kann man sich informieren?

In Deutschland gibt es je nach Geschäftform des jeweiligen Kreditinstituts (Sparkasse, Genossenschaftsbank oder Privatbank) verschiedene Sicherungseinrichtungen.

Informationen zum Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mit Abfragemöglichkeit zum Umfang der Einlagensicherung einzelner Banken, findet man unter http://www.bankenverband.de/einlagensicherung

Weiterführende Hinweise zur Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sind unter http://www.bvr.de/public.nsf/index.html!ReadForm&main=4&sub=60 aufrufbar.

Für die Sicherung der Kundeneinlagen bei Sparkassen sorgt ein Haftungsbund, welcher durch die Gemeinschaft der Sparkassen-Finanzgruppe getragen wird. Der Haftungsbund setzt sich zusammen aus 457 Sparkassen, 11 Landesbanken, 10 Landesbausparkassen, der DekaBank, dem Sparkassen-Broker und weiteren Finanzdienstleistungsunternehmen der Gruppe. Die Mitglieder sichern gegenseitig den Bestand der Institute. So dass die Einlagen bei jeder Sparkasse ohne eine betragsmäßige Begrenzung gesichert sind.

Informationen zu den jeweiligen regionalen Sparkassenstützungsfonds erhält man unter http://www.sparkasse.de/s_finanzgruppe/haftungsverbund/regionale_unterstuetzungsfonds.html

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