Einlagensicherung
Die Einlagensicherung gibt an, ob die angelegten Spareinlagen (Tagesgeld, Festgeld, Sparkonten und ähnliches) im Fall einer Insolvenz des Kreditinstituts abgesichert sind und wenn ja bis zu welcher Höhe. In Deutschland sind die meisten Banken dem sogenannten Einlagensicherungsfonds deutscher Banken angschlossen. Durch diesen ist eine Absicherung pro Kunde bis zu einer Höhe von 30% des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank gegeben, so dass die Kundengelder sehr umfangreich abgesichert sind.
Banken, welche ihren Hauptsitz nicht in Deutschland haben können sich dem Einlagensicherungsfonds deutscher Banken anschließen, anderenfalls gilt automatisch die gesetzliche Absicherung des jeweiligen Heimatlandes der Bank. Nach europäischem Recht sind Kundeneinlagen bei EU-Banken bis 20.000 EUR mindestens zu 90 % abgesichert. Die meisten in Deutschland tätigen Auslandsbanken bieten jedoch eine höhere Absicherung für die Einlagen.
