Kündigungsfrist
Eine Kündigungsfrist ist bei Tagesgeldanlagen grundsätzlich nicht gegeben. Über das auf einem Tagesgeldkonto angelegte Geld kann jederzeit ohne vorherige Kündigung und ohne Betragsbegrenzung frei verfügt werden.
Bei vielen anderen Geldanlagen ist jedoch von einer Kündigungsfrist die Rede. Doch was bedeutet dies für Sie als Anleger? Wird eine Anlage nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit meist automatisch und das Geld ist länger gebunden. Hierbei gilt es zu beachten, dass bei der Wiederanlage der jeweils aktuelle Zinssatz gilt. Dieser kann deutlich schlechter sein, als der Zinssatz der ursprünglichen Anlage.
Zusätzlich gilt für normale Sparanlagen eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. In diesen Fällen (normale Sparbücher & Sparkonten) muss der Betrag welchen man von diesem verfügen möchte 3 Monate vorher bei der entsprechenden Bank oder Sparkasse gekündigt werden. Ohne Kündigung können pro Monat nur bis zu 2000 EUR vorschusszinsfrei verfügt werden. Will man ohne rechtzeitige Kündigung oder vor Ablauf der 3 Monate seit Kündigung des Betrages über das angelegte Geld verfügen, werden hierfür von der Bank Vorschusszinsen berechnet. Diese betragen meist ¼ des vereinbarten Habenzinssatzes.

