Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag bezeichnet den Betrag welchen man im Rahmen des Freistellungsauftrages für Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer freistellen kann. Da die Zinsen auf Tagesgeldkonten in voller Hähe Kapitalerträge darstellen, ist es wichtig darauf zu achten, dass man gleich bei Abschluss einen Freistellungsauftrag bei dem Kreditinstitut stellt, falls dieser nicht bereits anderweitig ausgeschöpft ist.
Die Höhe des Sparerfreibetrages pro Person wird vom Gesetzgeber festgelegt. Aktuell beträgt dieser 801 EUR pro Privatperson (bzw. 1602 EUR für Ehepaare, welche diesen gemeinsam in Anspruch nehmen können). Als Anleger hat man jedoch die Möglichkeit, diesen maximalen Sparerfreibetrag auf mehrere Kreditinstitute aufzuteilen. Die Summe der gestellten Freistellungsaufträge darf den festgelegten Höchstbetrag jedoch nicht überschreiten.


