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Sicherheit von Tagesgeldanlagen

Je nachdem in welchem Land das kontoführende Kreditinstitut seinen Sitz hat gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben bezüglich der gesetzlichen Einlagensicherung. Für die Europäische Gemeinschaft sind die Mindestanforderungen in der Richtlinie 2014/49/EU geregelt. Deutschland hat diese Richtlinie 2015 im Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) umgesetzt. Durch diese sind Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 EUR durch die Entschädigungseinrichtungen der entsprechenden Länder gesetzlich gesichert.

Zusätzlich gehören die meisten deutschen Banken dem Bundesverband Deutsche Banken e.V., dem sogenannten Einlagensicherungsfond, an. In diesem Fall erhöht sich die Höchstgrenze pro Person auf 20 Prozent der Eigenmittel der entsprechenden Bank gemäß europäischer CRR-Richtlinie (mind. Eigenmitteln 5 Mio EUR), wobei die Sicherung für Institute in den ersten drei Jahren ihrer Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds auf 250.000 EUR pr Kunde beschränkt ist. Für Privatanleger dürfte dieser Betrag in den meisten Fällen vollkommen ausreichend sein.

Für die Anlage bei ausländischen Banken gilt der Höchstbetrag von 100.000 EUR, auch wenn die jeweilige Bank eine Niederlassung in Deutschland hat.

Die persönlichen Daten werden von den Banken verantwortungsbewußt behandelt. Es erfoglt keine direkte Weitergabe irgendwelcher Daten zu Kontoeröffnung oder Zinszahlungen an das Finanzamt oder sonstige Behörden. Eine allgemeine Auskunft erfolgt nur, wenn der private Anleger dem entsprechenden Kreditinstitut einen entsprechenden Auftrag erteilt.

Seit 2005 hat der Gesetzgeber es den Finanzämtern jedoch erleichtert, im Verdachtsfall der Steuerhinterziehung, entsprechende Informationen von den Banken zu erhalten. In diesen Fällen unterliegen die Banken einer Auskunftspflicht.